Informationen über die Krankenkassen

Behandlungskosten

Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt.

 

Gesetzliche Krankenversicherung
Hat der Arzt die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie festgestellt und eine Heilmittelverordnung ausgestellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung bis zum 18. Lebensjahr komplett.

 

Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig, es sei denn es liegt eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vor. In diesem Fall wird die komplette Behandlung von der Krankenkasse übernommen.

Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes.

 

Private Krankenversicherung

Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen Praxis und Patient. Mit Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag über die logopädische Behandlung mit Vereinbarung der Vergütungshöhe abgeschlossen. Dieser kann zu Beginn der Behandlung bei der zuständigen Krankenversicherung zur Prüfung der Kostenübernahme eingereicht werden.

Somit ist jeder Privatpatient mit Beginn der Behandlung über die auf ihn zukommenden Kosten informiert, falls eine vollständige Erstattung der Versicherung nicht vorgesehen ist.


Die Berechnung meines Honorars erfolgt entsprechend der vom
OLG Karlsruhe (AZ:13U 281/93) für angemessen empfundenen Privatsätze. Hierbei wurde bei Gericht unterstrichen, dass Heilbehandlungen generell mit
dem 1,4 - 2,3 fachen VDEK – Satz (Vergütung der Ersatzkassen)
angemessen vergütet sind.


Meine Honorarforderungen liegen im Rahmen dieser Sätze.

 

Da es aber in der Vergangenheit leider häufiger zu Rechtsstreitigkeiten
zwischen Privatpatienten und einzelnen Versicherungsgesellschaften
wegen unvollständiger Kostenübernahmen gekommen ist, informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn über die Erstattungssätze.

 

LOGOPÄDIE NIGGEMANN 

Claudia Niggemann

 

Marktstraße 5 (Seiteneingang)
73765 Neuhausen a.d.F.

Telefon :

07158 / 98 77 607

Mobil:

0172 / 64 52 601

 

E-Mail :

praxis@logopaedie-niggemann.de

Behandlungszeiten

Mo: 08.00  -  18.00

Di:  08.00  -  18.00

Mi:  08.00  -  18.00

Do: 08.00  -  18.00

Fr:  08.00  -  16.00

 

Termine nach Vereinbarung,

auch Hausbesuche